Sie haben Fragen zu Ihrem Arbeitsverhältnis — oder eine Kündigung erhalten.
Bei einer Kündigung zählt vor allem eines: die Frist. Für die Kündigungsschutzklage bleiben drei Wochen ab Zugang. Melden Sie sich deshalb lieber einen Tag zu früh als einen zu spät.
Das individuelle Arbeitsrecht ist vielfältig. Wir beraten ausführlich und unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.